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Alpiq in: Schweiz
Alpiq Gruppe

Die Erweiterung des Höchstspannungnetzes erfolgt auf öffentlichen Auftrag

Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) obliegt es den Vertretern der Stromanbieter über die Versorgungssicherheit der Schweiz zu wachen. Um dies zu gewährleisten, fällt den schweizerischen Stromunternehmen die Aufgabe zu, die hierfür erforderlichen Leitungsnetze aufrechtzuhalten und zu bauen. Die Netzerweiterung erfolgt somit im öffentlichen Auftrag. Sämtliche Alpiq-Höchstspannungsprojekte gehören zum strategischen Netz, das vom Bundesrat verabschiedet wurde, und sind zwingend bis 2015 zu realisieren, um eine landesweite Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Notwendigkeit dieser Leitungen für das Allgemeininteresse ist somit offiziell anerkannt.


Den Markt öffnen – nicht das Netz

Angesichts der progressiven Öffnung des schweizerischen Strommarktes wurde seitens des StromVG eine Art Netzmonopol vorgesehen, um sämtlichen Marktbeteiligten einen gleichberechtigten Zugang zum Stromnetz zu ermöglichen. So wird das schweizerische 220- und 380 kV-Leitungsnetz bis spätestens 31. Dezember 2012 vollkommen in die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übergehen, das bereits seit 1. Januar 2009 als Betreiber fungiert. Wenn Alpiq sein Höchstspannungsnetz an Swissgrid abtritt, welches ca. ein Drittel des nationalen Höchstspannungsnetzes darstellt, bleibt der öffentliche Auftrag zur Weiterentwicklung des Höchstspannungsnetzes von diesem Kompetenztransfer unberührt.