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Alpiq fixiert die Bedingungen der Wahldividende

Lausanne – Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG beantragt der heutigen 7. ordentlichen Generalversammlung die Ausrichtung einer Wahldividende aus Kapitaleinlagereserven. Die Aktionäre haben die Wahl, ihre Dividende in bar oder neue Aktien zu beziehen. Damit will Alpiq ihre Kapitalbasis stärken und die finanzielle Flexibilität der Gruppe verbessern. Die Mehrheit der Konsortialaktionäre hat sich bereits für den Bezug neuer Aktien entschieden.

Im Rahmen der Publikation des Geschäftsergebnis 2014 am 9. März 2015 hat Alpiq bekannt gegeben, die Dividende unverändert bei 2.00 CHF je Aktie zu belassen. Um die Kapitalbasis zu stärken und die finanzielle Flexibilität der Alpiq Gruppe zu verbessern, schlägt der Verwaltungsrat der heutigen Generalversammlung eine Wahldividende vor. Die Aktionäre erhalten die Wahl, die Dividende entweder in bar oder als neue Aktien zu beziehen. Die Dividende wird in Form einer steuerlich attraktiven Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven ausgerichtet.

Wie bereits angekündigt werden die Konsortialaktionäre EOS Holding SA und EDF Alpes Investissements Sàrl sowie EBM, EBL, Kanton Solothurn, IBAarau und WWZ von der Alternative des Aktienbezugs Gebrauch machen. Sie haben sich vertraglich verpflichtet, anstelle der Bardividende neue Alpiq-Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu beziehen.

Mit der Wahldividende wird jedem Alpiq-Aktionär, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen, denen der Aktionär in seinem Heimatland unterliegt, das Recht eingeräumt, zwischen einer Bar- und einer Aktienausschüttung innerhalb einer Wahlperiode frei wählen zu können. Wählt der Aktionär die Option Barausschüttung, erhält er eine Bardividende in Höhe von 2.00 CHF pro bisherige Alpiq-Aktie. Wählt der Aktionär die Option Aktienausschüttung, bezieht er kostenlos eine bestimmte Anzahl neu auszugebender Alpiq-Aktien.

Bei der Variante der Aktienausschüttung gelten folgende Parameter: Der Ausgabepreis der neuen Alpiq-Aktien beträgt 74.00 CHF. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittskurs der an der SIX Swiss Exchange gehandelten Alpiq-Aktien vom 23. April bis zum 29. April 2015. Von diesem volumengewichteten Durchschnittskurs wird die Ausschüttung in Höhe von 2.00 CHF pro Alpiq-Aktie abgezogen sowie anschliessend ein Abschlag in Höhe von 6,17 % vorgenommen. Daraus resultiert ein Bezugsverhältnis von einer neuen Aktie für 37 bestehende Aktien. Diese Konditionen sind der Genehmigung durch die heute stattfindende Generalversammlung der Alpiq vorbehalten.

Die Wahlperiode, in der die Aktionäre zwischen den beiden Varianten – Barbezug oder Aktienbezug – entscheiden können, erstreckt sich vom 5. bis zum 13. Mai 2015, 17.00 Uhr MEZ. Die Lieferung der neuen Alpiq-Aktien sowie die Auszahlung der Bardividende sind für den 20. Mai 2015 geplant. Die Kotierung und der Handel der neuen Alpiq-Aktien sind ebenfalls für den 20. Mai 2015 vorgesehen.

Im Dokument „Wahldividende 2015“ finden sich weiterführende Informationen zur Wahldividende. Eingetragene Aktionäre erhalten das Dokument im Anschluss an die Generalversammlung direkt zugesandt, vorbehaltlich der Zustimmung zur Ausrichtung der Wahldividende durch die Generalversammlung und Einschränkungen unter ausländischen Rechtsordnungen.