Alpiq AG hatte nach langen aber letztlich gescheiterten Verhandlungen die Schiedsklage 2009 eingereicht und damit Forderungen aus der Nichterfüllung eines langfristigen Strombezugsvertrages mit der PGE geltend gemacht. Das VIAC Schiedsgericht hat die Position der Alpiq in wesentlichen Teilen gestützt. Der Eingang des zugesprochenen Betrags ist noch offen, auch wenn das Schiedsurteil der VIAC für die Parteien bindend ist und nur mit ausserordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden kann.