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Alpiq nimmt Vorschlag des Bundesrats zur Kenntnis

Alpiq hat die Vorschläge des Bundesrats zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung zur Kenntnis genommen. Alpiq wird sich im Rahmen der Vernehmlassung detailliert dazu äussern.

Das heutige System ist zuverlässig

Grundsätzlich ist Alpiq der Meinung, dass sich das bisherige Beitragssystem mit den regelmässigen Anpassungen der Kostenberechnungen – letztmals Ende 2011 für die Periode 2012 bis 2016 - bewährt hat. Zu diesem Schluss kommt auch das ENSI in seiner Überprüfung der Kostenstudien der Betreiber (siehe ENSI-Medienmitteilung vom November 2012). Gemäss Kernenergiegesetz müssen die Betreiber der Kernanlagen in jedem Fall vollumfänglich für die Kosten der Stilllegung und Entsorgung aufkommen. An dieser gesetzlichen Grundlage ändert die allfällige Anpassung der Parameter nichts.

Alpiq weist auf die beträchtlichen finanziellen Auswirkungen eines festen Unsicherheitszuschlags hin. Nach einer ersten Einschätzung würden sich Mehrkosten aus Beteiligungen in die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt von rund 15 Mio. CHF jährlich ergeben.