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Alpiq reicht Beschwerde gegen ElCom-Verfügung ein

Alpiq hat heute gegen die Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vom 11. November 2010 Beschwerde eingereicht. Sie richtet sich gegen die von der ElCom angeordneten Belastungen von Inhabern langfristiger Energiebezugs- und Lieferverträgen (LTC) sowie die Anlastung von Systemdienstleistungskosten (SDL) an die Bilanzgruppen der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Die ElCom legte per Verfügung vom 11. November 2010 die Tarife für das Stromübertragungsnetz 2011 fest. Davon betroffen sind die Swissgrid und 88 Verfahrensbeteiligte, darunter die Alpiq AG und die Alpiq Suisse SA. Alpiq vertritt die Auffassung, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Belastung von Inhabern der LTC sowie die Anlastung individueller SDL-Kosten an die Bilanzgruppen der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt fehlen. Als Bilanzgruppen bezeichnet man Mess- und Abrechnungseinheiten gegenüber Swissgrid, in denen zum Beispiel Systemdienstleistungen abgerechnet werden.

Aus Gründen der finanziellen negativen Auswirkung in Grössenordnung eines tiefen zweistelligen Millionenbetrages sowie dem aus der Verfügung resultierenden Wettbewerbsnachteil erhoben mehrere Alpiq-Konzerngesellschaften sowie auch andere Schweizer Energieunternehmen am 15. Dezember 2010 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Schon betreffend Netztarifen 2009 und 2010 hatte Alpiq beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden geführt. Die Entscheide sind noch ausstehend.