Swissgrid ist seit Anfang 2013 Eigentümerin des schweizerischen Übertragungsnetzes und der dazugehörigen Anlagen. Die komplexe Überführung wurde zusammen mit den früheren Übertragungsnetzeigentümern gestaltet und abgewickelt. Im September 2012 hatte die Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) erstmals eine Bewertungsmethode der überführten Anlagen verfügt, welche derjenigen entsprach, die den Tarifermittlungen zugrunde liegt (= regulatorischer Wert). Diese Verfügung ist von einigen früheren Übertragungsnetzeigentümern angefochten worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2013 entschieden, dass es sich bei der Überführung um eine formelle Enteignung handle und der den Tarifermittlungen zugrundeliegende Wert nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäss enteignungsrechtlichen Grundsätzen entspreche. Es hat die Sache zur Festsetzung der konkret anwendbaren Bewertungsmethode an die ElCom zurückgewiesen.
Einige der früheren Übertragungsnetzeigentümer haben zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids eine Methode für die Festsetzung des massgeblichen Werts unter Konsultation der ElCom erarbeitet. Die Methode ist daraufhin zwischen allen früheren Übertragungsnetzeigentümern und Swissgrid in einem Vertrag festgelegt worden; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Verfügung der ElCom vom 20. Oktober 2016.
Die Umsetzung der Verfügung wird in der Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2016 abgebildet - vorausgesetzt, dass die Verfügung in Rechtskraft erwächst. Alpiq erwartet eine Vorauszahlung in der Höhe von ca. 100 Mio. CHF und den Vollzug der Transaktion im 1. Quartal 2017.
Hinweis: Diese Kommunikation erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Swissgrid und anderen früheren Eigentümern des Schweizer Übertragungsnetzes.