Mit der Energiestrategie 2050 hat die Schweiz Ziele festgelegt, die nur erreicht werden können, wenn die erneuerbaren Energien stark ausgebaut werden. Für den Erfolg entscheidend ist die bestehende Grosswasserkraft. Sie muss als zentraler Pfeiler der Versorgungssicherheit erhalten und gestärkt werden. Als eine der grössten Schweizer Produzentinnen von klimafreundlichem und nachhaltigem Strom aus CO2-freier, heimischer Wasserkraft unterstützt Alpiq das Ziel der Energiestrategie vollumfänglich.
Deshalb begrüsst Alpiq im Rahmen der Revision des Energiegesetzes die Umwandlung der bisherigen Richtwerte für das Jahr 2035 in verbindliche Zielwerte sowie die Formulierung von ebenso verbindlichen Zielwerten für das Jahr 2050. Beides erhöht die Planungssicherheit für die Stromproduzenten, damit die Ziele der Energiestrategie 2050 zuverlässig umgesetzt werden können.
Das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung stärken
Allerdings ist die Erreichung dieser verbindlichen Zielwerte, insbesondere hinsichtlich der Grosswasserkraft, unter den bestehenden Rahmenbedingungen ökonomisch kaum möglich. Mit Blick auf Planungs- und Investitionssicherheit sowie die Stärkung der langfristigen Versorgungssicherheit in der Schweiz sind deshalb grundlegende Anpassungen des vorliegenden Vorentwurfs zur Energiegesetz-Revision notwendig:
Es braucht eine enge Abstimmung der Revision des Energiegesetzes (EnG) mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG), insbesondere die Verlängerung der Marktprämie für Grosswasserkraft bis zur vollständigen Marktöffnung in der Schweiz.
In Abstimmung mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes müssen marktbasierte Versicherungsprämien für Energie und Leistung zwecks angemessener Honorierung des Systembeitrags der Wasserkraft zur Versorgungssicherheit eingeführt werden.
Die Unterstützung für Erneuerungsinvestitionen bei Bestandsanlagen der Grosswasserkraft darf auf keinen Fall gestrichen werden – das wäre kontraproduktiv.
Die Verbesserung der Investitionsanreize für Erneuerung, Erweiterung und Neubauten von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien muss durch die Implementierung eines Fördermodells mit bedingten Investitionsbeiträgen beziehungsweise auktionsbasierten, gleitenden Einspeiseprämien erfolgen.
Die Stellungnahme von Alpiq (deutsch / pdf)
Weitere Information über Alpiq: www.alpiq.com