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Alpiq reicht Beschwerde gegen ElCom-Verfügung ein

Gegen die Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) vom 4. März 2010 hat Alpiq am 22. April 2010 Beschwerde eingereicht. Alpiq ist überzeugt, dass die von der ElCom verordnete Belastung der Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Die ElCom legte per Verfügung vom 4. März 2010 die Tarife für das Stromübertragungsnetz 2010 fest. Davon betroffen sind die Swissgrid und 62 Verfahrensbeteiligte, darunter die Alpiq AG und die Alpiq Suisse SA. Alpiq vertritt die Auffassung, dass die gesetzliche Grundlage für die Belastung der Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 50 Megawatt fehlt. Aus Gründen der finanziellen Auswirkung und dem aus der Verfügung resultierenden Wettbewerbsnachteil erhoben mehrere Alpiq-Konzerngesellschaften am 22. April 2010 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde.

Alpiq stellt sich auf den Standpunkt, der Aufwand für Systemdienstleistungen (SDL) sei, wie im Stromversorgungsgesetz vorgesehen, vollumfänglich den Endverbrauchern aufzuerlegen und nicht wie von der ElCom verfügt teilweise den grossen Kraftwerken. Die daraus für Alpiq resultierenden Mehrkosten bewegen sich in der Grössenordnung eines zweistelligen Millionenbetrages.

Schon betreffend Netztarife 2009 hatte Alpiq eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Sein Entscheid ist noch ausstehend.